AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Maklertätigkeit bei Romy Schlesinger Immobilien

1. Grundsätze Unsere Makler-Dienstleistungen werden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angeboten. Diese AGB werden spätestens mit Inanspruchnahme von Dienstleistung von Romy Schlesinger Immobilien gültig.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Romy Schlesinger Immobilien entsprechen den ortsüblichen Gepflogenheiten der Immobilienmakler in der Bundesrepublik Deutschland. Gleiches gilt für unsere Provisionssätze.

Unsere Tätigkeiten als Makler erfolgen im Rahmen der §§ 652 ff. des BGB, der allgemein kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln unserer Berufsgruppe. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder die Vermittlung von Kauf- oder Mietverträgen über Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Renditeobjekte oder grundstücksgleichen Rechten (im Weiteren Immobilien genannt) ausgerichtet.

2. Weitergabeverbot Angebote, Mitteilungen und sämtliche Informationen (einschließlich der Objektnachweise) von Romy Schlesinger Immobilien sind ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Vorliegen einer schriftlichen Einwilligung von Romy Schlesinger Immobilien ausdrücklich untersagt.

Verstößt der Adressat gegen dieses Verbot und schließt der Dritte oder weitere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag ab, so begründet dies eine Schadensersatzforderung gegen den Adressaten in Höhe der vereinbarten bzw. angebotenen Maklergebühr.

3. Objektkenntnis Ist dem Adressaten (Angebotsempfänger, Interessent) von Romy Schlesinger Immobilien die nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages bereits bekannt, hat ist dieser verpflichtet, dies der Firma Romy Schlesinger Immobilien unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, unter Offenlegung der Informationsquelle schriftlich mitzuteilen. Versäumt er diese Pflicht, so steht Romy Schlesinger Immobilien bei Zustandekommen eines Hauptvertrages der volle Provisionsanspruch zu.

Wird dem Adressaten eine von uns angebotene oder nachgewiesene Immobilie später noch einmal angeboten, ist dieser verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die Vorkenntnis geltend zu machen und jegliche Maklerdienste bezüglich dieser Immobilien abzulehnen. Bei einem Verstoß hiergegen, steht Romy Schlesinger Immobilien der Provisionsanspruch in Höhe der vereinbarten bzw. angebotenen Maklergebühr zu.

4. Eigentümerangaben / Bonität / Haftungsbegrenzung Die Angebote von Romy Schlesinger Immobilien sind freibleibend und unverbindlich. Der Zwischenverkauf bzw. die Zwischenvermietung bleibt dem Eigentümer der Immobilie vorbehalten.

Romy Schlesinger Immobilien weist darauf hin, dass die Informationen zu angebotenen von Immobilien vom Verkäufer bzw. Vermieter oder von einem von diesen beauftragten Dritten stammen. Diese Informationen sind nicht zwangsläufig durch Romy Schlesinger Immobilien auf Richtigkeit überprüft worden sind. Es obliegt dem Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Firma Romy Schlesinger Immobilien, die diese Informationen nur weitergibt, kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen keinerlei Haftung übernehmen.

Keine Haftung übernimmt Romy Schlesinger Immobilien für die Bonität der nachgewiesenen oder vermittelten Kunden bzw. Interessenten.

Die Haftung von Romy Schlesinger Immobilien wird soweit zulässig auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.

5. Doppeltätigkeit Romy Schlesinger Immobilien darf sowohl für den Verkäufer als auch den Käufer bzw. für den Vermieter einer Immobilie provisionspflichtig tätig werden und bei einem Geschäft mit mehreren Vertragspartnern Provisionsvereinbarungen schließen.

6. Vertragsabschluss Kommt durch den Nachweis oder die Vermittlung durch Romy Schlesinger Immobilien ein notarieller Kaufvertrag oder ein Mietvertrag zustande, so ist eine Maklergebühr zu Gunsten von Romy Schlesinger Immobilien verdient oder fällig. Romy Schlesinger Immobilien hat das Recht auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne Anwesenheit von Romy Schlesinger Immobilien, so ist der Kunde verpflichtet Romy Schlesinger Immobilien Auskunft über Vertragspartner und Vertragskonditionen zu erteilen.

Solange die Tätigkeit von Romy Schlesinger Immobilien ursächlich für den Vertragsabschluss war, entsteht ein Provisionsanspruch zu Gunsten von Romy Schlesinger Immobilien auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen, die von unserem Angebot abweichen, wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg, anstelle der angebotenen bzw. nachgewiesenen Vertragsmöglichkeit, durch einen anderen Vertrag bzw. durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht oder ein wirtschaftlich vergleichbarer Vertrag abgeschlossen wurde.

7. Verjährung Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Romy Schlesinger Immobilien beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatz Verpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen für Romy Schlesinger Immobilien im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen, so gelten diese.

8. Gerichtsstand Ist der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand Peine, der Firmensitz von Romy Schlesinger Immobilien vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksamen Regelungen sind durch solche zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen.

Hier finden Sie uns

Ricarda-Huch-Str. 11

31228 Peine

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+49 5171 12473

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